Allgemeine Geschäftsbedingungen
Werkbank GmbH
Gewerbestraße 18, 5082 Grödig, Austria
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Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle Bestellungen, Verkäufe und Lieferungen von Produkten („Produkte“), sowie auf Dienstleistungen die von Werkbank GmbH, FN 462491i Gewerbestraße 18 in 5082 Grödig, info@werbank.pro angeboten, vertrieben und erbracht werden. Diese AGB sind auch auf Bestellungen, Verkäufe und Lieferungen anwendbar, wenn diese über den Webshop oder direkt angeboten werden.
Diese AGB sind für sämtliche Kunden von Werkbank maßgeblich („Kunde“). Allgemeine Bedingungen des Kunden, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch wenn Werkbank diesen nicht dezidiert widerspricht. Solche Bedingungen gelten nur dann, wenn die Parteien im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
Werkbank bleibt die Änderung dieser AGB vorbehalten. Für den Verkauf und die Lieferung von Produkten sowie für die Erbringung von Planungs-, Montage- und Projektarbeiten gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden AGB.
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Bestellung, Bestellbestätigung und Versandbestätigung
Allfällige Abbildungen, Preisangaben und sonstige öffentliche Äußerungen von Werkbank in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen stellen eine Einladung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot über den Erwerb der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen an Werkbank zu richten („Bestellung“). Bestellungen des Kunden sind, sofern nicht abweichend vereinbart, für die Dauer von 14 (vierzehn) Tagen verbindlich.
Werkbank wird dem Kunden an die von ihm angegebene Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) eine Bestätigung senden, dass die Bestellung bei Werkbank eingelangt ist („Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt nicht die Annahme der Bestellung des Kunden dar, sondern bestätigt bloß das Einlangen. Es steht Werkbank frei, die Bestellung des Kunden zur Gänze oder teilweise ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.
Die Bestellung des Kunden wird seitens Werkbank angenommen, (i) indem alle oder auch nur einzelne Produkte tatsächlich an den Versanddienstleister zum Versand übergeben werden, (ii) die Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden oder (iii) die Annahme der Bestellung explizit durch Werkbank erklärt wird. Alternativ zum Versand oder der tatsächlichen Leistungserbringung kann Werkbank die Bestellung des Kunden durch eine ausdrückliche Bestätigung annehmen („Auftragsbestätigung“). Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen ab deren Erhalt widerspricht.
Mit der Auftragsbestätigung oder der Versendung oder der tatsächlichen Leistungserbringung kommt der Vertrag über den Verkauf und die Lieferung der Produkte zwischen dem Kunden und Werkbank zustande. Der Kaufpreis und die jeweiligen Produkte sowie die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Auftragsbestätigung spezifiziert.
Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß- und Leistungsangaben sowie öffentliche Aussagen (bspw auf der Website oder in Marketingunterlagen) sind nicht Vertragsinhalt, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden.
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Allgemeine Ausführungsbestimmungen
Werkbank steht es frei, bei Bedarf zur Vertragserfüllung erforderliche Tätigkeiten ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen, wobei diesfalls kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden entsteht.
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Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro excl. Umsatzsteuer, jedoch inkl. Versandkosten oder sonstiger Gebühren, sofern nicht abweichend angegeben.
Kostenvoranschläge von Werkbank sind grundsätzlich unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Der Kunde erteilt Werkbank zum Zeitpunkt der Bestellung – vorbehaltlich der Annahme durch Wekbank – die Ermächtigung, den jeweiligen Kaufpreis der Produkte inklusive Versandkosten oder das vereinbarte Entgelt vom Zahlungsmittel des Kunden abzubuchen. Leistungen von Werkbank werden gegen Vorauskasse erbracht, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
Der Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten bzw. das sonstige vereinbarte Entgelt wird mit Bestellung durch den Kunden auf dessen Zahlungsmittel zur Abbuchung durch Weekbank autorisiert. Das Konto des Kunden wird erst bei Annahme der Bestellung mittels Versand, Erbringung der Leistung oder Auftragsbestätigung belastet.
Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, werden 8% Verzugszinsen p.a. vereinbart. Für Mahnungen wird ein Pauschalbetrag von EUR 20,00 verrechnet.
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Zustellungstermin und Verzug
Von Werkbank genannte Zustellungstermine oder Termine für die nach den Angaben sind unverbindlich.
Ist die Nichteinhaltung des Zustellungstermins auf höhere Gewalt, wie insbesondere Pandemien, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von Werkbank liegen, wie insbesondere Lieferverzögerungen bei Zulieferern/Vertragspartnern von Werkbank zurückzuführen, so verlängert sich die Leistungsfrist jedenfalls angemessen für die Dauer des Hindernisses. Werkbank wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände ehestmöglich mitteilen.
Für den Fall, dass Werkbank in Verzug gerät, hat der Kunde Werkbank schriftlich eine Nachfrist von zumindest 2 Wochen zu setzen. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden aufgrund Verzugs von Werkbank ist erst nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist zulässig.
Werkbank gerät nicht in Verzug, solange der Kunde vereinbarte oder offensichtlich notwendige Mitwirkungsleistungen nicht erbracht hat, wie beispielsweise die Bekanntgabe von Maßen, Materialien oder sonstige Spezifikationen.
Werkbank kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Mitwirkungsleistungen trotz schriftlicher Aufforderung und einer Nachfrist von 2 Wochen nicht erbringt.
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Gefahrübergang/Lieferung
Werkbank liefert Produkte und Waren, sofern nicht abweichend vereinbart. Die Gefahr bei Abholung geht daher mit Zurverfügungstellung an der Laderampe auf den Kunden über.
Wenn Werkbank die Produkte über den Webshop versendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Produkte bereits mit Aushändigung der Produkte an den Versanddienstleister über.
Hat der Kunde selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von Werkbank vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Produkte an den Versanddienstleister über.
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Eigentumsvorbehalt
Werkbank behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Nebengebühren (insbesondere Versandkosten) durch den Kunden vor.
Veräußert der Kunde die Produkte, tritt er bereits jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen den Dritten mit allen Nebenrechten an Werkbank bis zur völligen Erfüllung ab.
Der Kunde hat Werkbank von allen den Eigentumsvorbehalt berührenden Vorgängen unverzüglich zu informieren, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
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Gewährleistung
Für Mängel, die auf Angaben, Zeichnungen oder individuelle Wünsche des Kunden zurückzuführen sind sowie auf Materialien, die der Kunde selbst beigestellt hat, leistet Werkbank keine Gewähr.
Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, nicht ordnungsgemäße, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Reinigung sowie unübliche Einwirkungen.
Für den Fall eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist Werkbank berechtigt, die Produkte nach eigener Wahl am Sitz von Werkbank zu verbessern oder auszutauschen.
Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen bei dem Abnahmetermin unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und solche Mängel unverzüglich in einem Abnahmeprotokoll schriftlich und bestimmt zu rügen. Soweit im Abnahmeprotokoll bei entsprechender Untersuchung erkennbare Mängel nicht vermerkt werden, so gilt die Leistung als genehmigt und die Unterfertigung des Abnahmeprotokolls als Verzicht auf weitere Ansprüche des Kunden. Auch bei entsprechender Untersuchung nicht erkennbare Mängel („versteckte Mängel“), sind unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit, schriftlich und bestimmt zu rügen. Erfolgt die Rüge nicht im Abnahmeprotokoll oder bei versteckten Mängeln binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich und bestimmt, so stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz aufgrund des Mangels oder Irrtums über die Mangelfreiheit der Leistung mehr zu.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bereits bei Übergabe gem § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Beweislast der Mangelhaftigkeit liegt somit beim Kunden.
Im Falle von Verbesserungen oder Austausch der Leistung kommt die gesetzliche Gewährleistungsfrist wiederum nur hinsichtlich des verbesserten oder ausgetauschten Teils der Leistung erneut zu tragen.
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Haftung und Schadenersatz
Die Haftung von Werkbank für leicht und grob fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem für reine Vermögensschäden, Gewinnentgang, Schäden Dritter, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
Die Haftung von Werkbank ist der Höhe nach mit der Versicherungssumme gedeckelt.
Ansprüche aus Schadenersatz gegenüber Werkbank oder Mitarbeitern von Werkbank erlöschen binnen drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Sofern sich Werkbank zur Erfüllung vertraglicher Ansprüche eines Erfüllungsgehilfen bedient, wird die Haftung von Werkbank weiters auf jenen Betrag beschränkt, welchen Werkbank im Rahmen eines Rückgriffes auf den Erfüllungsgehilfen geltend machen könnte.
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Allgemeine Bestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Werkbank und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
Die Vertragsteile vereinbaren als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, das für den Sitz von Werkbank sachlich zuständige Gericht.
Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Werkbank.
Der Kunde darf diesen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung durch Werkbank nicht auf Dritte übertragen oder abtreten.
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses die Versendung eines E-Mails.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Werkbank auch vertragsrelevante Informationen dem Kunden per E-Mail zukommen lässt. Der Kunde ist daher verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen insbesondere seiner Kontakt-E-Mail-Adresse Werkbank unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden oder Nachteile, welche aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Kunden gegenüber Werkbank entstehen, haftet Werkbank nicht.
Der Kunde darf mit Forderungen gegen Ansprüche von Werkbank nur aufrechnen, wenn die Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang mit den Ansprüchen stehen, anerkannt wurden oder gerichtlich festgestellt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Der Kunde ist verpflichtet, Werkbank Änderungen seiner Anschrift bekannt zu geben. Gibt der Kunde eine Änderung der Anschrift nicht bekannt, so gilt ihm eine an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift versendete Erklärung von Werkbank dennoch als zugegangen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.